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Eine kritische Jury der Lampenproduktion Kotzold und Dozent Segtrop (Hintergrund rechts) bewerten die von RSAK-Studierenden eingereichten Wettbewerbsarbeiten. Die RSAK-Studierenden beteiligen sich nur dann an Wettbewerben, wenn diese der Lehrstoffverteilung entsprechen. Die Curriculae sind uns wichtiger als spektakuläre Wettbewerbserfolge, wenngleich wir auch diese immer wieder vorweisen können.
Die Jury der Lampenfirma Kotzold bei der Bewertung der produktdesignerischen Wettbewerbsarbeiten vom Entwurf über die technische Zeichnung bis hin zum fertigen Funktionsmodell (Abb.3). Abb. 2 zeigt die Preisträger 1. bis 4. Preis.

Studiengebühren

Die Rhein-Sieg-Akademie, für Realistische Bildende Kunst u. Design finanziert ihr umfangreiches Vollzeit-Lehrangebot ausschließlich durch Studiengebühren. Trotz staatlicher Anerkennung erhalten private Berufsbildende Ergänzungsschulen in NRW keinerlei öffentlich rechtliche Zuschüsse. (Hier ist eine Schweigeminute angebracht!)

Gegenwärtig sind pro Semester € 2040 zu entrichten. Der Betrag kann in monatlichen Raten zu € 340 gezahlt werden. Die Beträge sind jeweils im Voraus, also zu Beginn des jeweiligen Semesters oder Monats zu entrichten. Wir sind eine Schule "Künstler für Künstler". Ein Vergleich mit den Studiengebühren anderer Designerschulen zeigt, dass die RSAK mit ihrem Massivangebot von 21 Fächern und 36 bis 40 betreuten Stunden pro Woche ausserordentlich sozialverträgliche Studienkosten berechnet. Der Weg nach Hennef lohnt sich in jeder Hinsicht. 

Weitere Kosten entstehen durch die Anschaffung von im Unterricht benötigten persönlichen Materialien und Werkzeuge oder die Teilnahme an Exkursionen.

Die RSAK ist bemüht, die Lehrmittelkosten auf einem erträglichen Niveau zu halten.

Die Designkunst-Studierenden sind während des Schulbesuchs durch die Landesunfallkasse unfallversichert. Die Regelung der Krankenversicherung entspricht dem Schüler- bzw. Studentenstatus und der Möglichkeit der Familienversicherung, wobei sich die BEK hierbei besonders kooperativ zeigt. Dieser Status gilt auch für Kindergeld und Fahrgeldermäßigungen durch die Verkehrsbetriebe.

Staatliche Zuschüsse zu den Ausbildungskosten können beantragt werden (BAföG). Etwa die Hälfte unserer Studierenden bezieht Schüler-BAföG. Dieses BAföG kann bis zu 400 Euro betragen und braucht nicht zurückgezahlt werden. Darüber hinaus etwa zur Halbzeit der Gesamtausbildung kann ein Bildungskredit durch die KfW-Bank gewährt werden, die keine Sicherheiten verlangt und die Verzinsung und Tilgung erst 4 Jahre nach Studienabschluss fordert. Die Zinsen sind niedrig, die Tilgung langfristig.


(c)2011 Rhein-Sieg-Akademie, für Realistische Bildende Kunst u. Design.