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Studienanfänger werden zum Sommersemester (Beginn: Mai) und zum Wintersemester (Beginn: November) eingeschrieben.
Das Bewerbungsverfahren besteht aus einer formalen Überprüfung der Einschreibungsvoraussetzungen und einer Eignungsprüfung durch persönliche Mappenvorlage im Beisein eines Elternteils oder Sponsoren. In Zweifelsfällen kann eine Prüfung in der RSAK erfolgen.
Die Bewerbungsformulare werden gemeinsam mit unserer umfangreichen Infobroschüre per Post zugeschickt.
Der Bewerbung bitte u.a. folgende Unterlagen beifügen: - der lückenlos ausgefüllte Bewerbungsvordruck
- ein tabellarischer Lebenslauf mit zwei Passbildern
- amtlich beglaubigte Kopien der Schulabgangszeugnisse
- Bescheinigungen über etwaige Berufsausbildung, Berufstätigkeit, Praktika, Wehr- und Zivildienst
- eine kurze Erläuterung der Motivation zur Bewerbung an der RSAK
Bitte senden Sie keine Arbeitsproben ein, diese sind Ihr bestes Kapital! Für eingesandte Arbeitsproben können wir keine Gewähr übernehmen!
Nach erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie und Ihre Eltern bzw. „Sponsoren“ eine Einladung zu einer Vorstellungsinformation und zur Mappenvorlage, ggf. erfolgt eine Eignungsprüfung, wenn die Arbeitsproben nicht ganz den Anforderungen entsprechen.
Bitte bringen Sie eine Mappe mit mindestens 15 aussagekräftigen Arbeitsproben mit (z.B. gegenständliche, figürliche Zeichnungen, Fotoarbeiten, Grafiken, Plastiken, Storyboards, Screenshots usw.). Keine Angst: Die Arbeitsproben müssen nicht perfekt sein. Perfekt möchte Sie die RSAK nämlich erst machen!
Nach dem Vorstellungsgespräch und der Mappenvorlage entscheidet die Schulleitung über die Zulassung zum Studium an der RSAK. Die Arbeitsproben der weitangereisten Bewerber(innen) werden nach Möglichkeit direkt im Anschluss an die Vorstellungsinformation begutachtet. Die anderen Bewerber erhalten wenige Tage später ihre Mappen zurück. Mit der Rückgabe begrüssen wir unsere neuen Studierenden.
Für erfolgreiche Bewerber, die bereits an öffentlich-rechtlichen oder privaten Bildungseinrichtungen ausreichende entsprechende Fachleistungen erworben haben, ist eine Einstufungsprüfung möglich.
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