 - Während ein TV-Kameramann den Aufbau des Ausstellungsstandes des Prüfungskandidaten für das RSAK-GREY-Diplom filmt, wird die Prüfungsteilnahme unterzeichnet
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Designkunst-Studierende der RSAK können eine Ausbildungsbeihilfe bei der Stadtverwaltung bzw. Kreisverwaltung ihres Wohnorts nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen.
Da wir die staatliche Gleichwertigkeitsanerkennung mit öffentlichen Schulen (§ 2, Abs. 2 BAföG) besitzen, darüber hinaus als berufsbildende Ergänzungsschule staatlich anerkannt sind, kann nach erfolgreicher Bedürftigkeitsprüfung ein staatlicher Zuschuss zu den Ausbildungskosten (Schüler-BAföG) gezahlt werden, der später nicht zurückgezahlt werden muss. (Siehe auch: Studiengebühren)
Darüber hinaus bietet das Bundesverwaltungsamt - zuständig ist für uns Bonn - über die KfW-Bank einen zinsgünstigen Bildungskredit für die letzten vier Semester unserer Bildungsgänge. Bankübliche Sicherheiten werden nicht verlangt. Zins und Tilgung können zur Zeit erst 4 Jahre nach Beendigung des Studiums erfolgen.
Eltern, Betriebe, Verwandte, Sponsoren und Freunde haben gegenwärtig die Möglichkeit, steuerbegünstigt zu fördern, wenn der RSAK-Studierende sich schriftlich verpflichtet, nach erfolgreichem Studium in die Kommunikationsabteilung des jeweiligen Betriebes einzutreten. Details besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Ansonsten ist in einigen Bundesländern eine steuerliche Begünstigung von bis zu 30 Prozent möglich.
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